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STCW-F 95 Zertifizierung für Fischereischiffbesatzungen

Standards STCW-F 95 kennenlernen

STCW-F 1995 ist eine internationale Konvention der IMO (International Maritime Organization), die speziell die Standards für Ausbildung, Zertifizierung und Wachaufgaben für Fischereipersonal festlegt, um die Sicherheit in risikobehafteten maritimen Umgebungen zu gewährleisten.

1. Grundausbildung für Sicherheit (Basic Safety)

Gemäß Kapitel III der STCW-F-Konvention müssen alle Besatzungsmitglieder von Fischereifahrzeugen eine Grundausbildung für Sicherheit erhalten, bevor sie zum Fischen eingesetzt werden.

Grundausbildung für Sicherheit (BST) Fischerei Umfasst 4 grundlegende Elemente: Überlebenstechniken auf See (Personal Survival Techniques), Brandverhütung und -bekämpfung (Fire Prevention), Erste Hilfe (Elementary First Aid) und persönliche Sicherheit.
Grundlegende Vertrautmachung Spezifische Einführung in das Layout, die Standorte der Sicherheitsausrüstung und die erforderlichen Überlebenstechniken auf Fischereifahrzeugen.
Notfallverfahren Spezielle Übungen für schnelles Handeln bei operativen Vorfällen oder gefährlichen Wetterbedingungen auf offener See.
2. Nautische Kompetenzen (Deck - Fischereifahrzeug)

Kapitel II der STCW-F regelt die obligatorische Zertifizierung für nautische Offiziere auf Fischereifahrzeugen mit einer Länge von 24 Metern oder mehr.

L ≥ 24m Skipper (Unbegrenztes Gebiet) Vollständige Kommandobefugnis (Kapitän) auf Fischereifahrzeugen, die in allen unbeschränkten Gewässern operieren.
L ≥ 24m Skipper (Begrenztes Gebiet) Kommandobefugnis (Kapitän) für spezielle Fischereifahrzeuge in begrenzten Seegebieten.
L ≥ 24m Officer in Charge (Maat) Nautischer Offizier, der für die täglichen Wachaufgaben (Navigational Watch) auf der Brücke verantwortlich ist.
L < 24m Nicht-konventionelles Schiff Vorschriften zur nautischen Kompetenz für kleine Fischereifahrzeuge unter 24 Metern (von den örtlichen Behörden geregelt).
3. Maschinenkompetenzen (Engine - Fischereifahrzeug)

Für Maschinenoffiziere von Fischereifahrzeugen, die von einem Hauptantrieb (Propulsion Power) mit einer Leistung von 750 kW oder mehr angetrieben werden.

≥ 750 kW Chefingenieur (KKM) Chef der Maschinenräume, der technisch voll verantwortlich für Maschinen, Antrieb und Elektrik des Schiffes ist.
≥ 750 kW Zweiter Ingenieur (Maschinist I) Zweitmaschinenoffizier, der dem KKM assistiert und bereit ist, im Notfall das Kommando zu übernehmen.
Wachhaltung Ingenieuroffizier Maschinist, der für die sichere Durchführung der Routineoperationen und Wachdienste im Maschinenraum zuständig ist.
< 750 kW Begrenzte Kapazität Standards für die technische Qualifikation von Maschinen mit geringerer Leistung, die an die lokalen Schifffahrtsrichtlinien angepasst sind.
4. Funkkommunikationspersonal (GMDSS)

Zertifizierung, die für maritimes Personal erforderlich ist, das zum Betrieb der Funkstationen an Bord im Rahmen des maritimen Sicherheitsystems ernannt wurde.

GMDSS Funkoperator International zertifiziertes Personal gemäß den Vorschriften des globalen maritimen Sicherheits- und Gefahrenzeichensystems.
Funkwartung Fähigkeiten zur Wartung, Bedienung und zum Verständnis der Übertragungsprotokolle für Gefahren (VHF, MF/HF, EPIRB, SART).
5. Wach- und Sonderhandhabungsbestimmungen (Watchkeeping)

Kapitel IV der STCW-F legt die operationellen Prinzipien fest, die zur Gewährleistung der Sicherheit während der Navigation und Fischerei eingehalten werden müssen.

Navigationswache Sicherstellung einer sicheren Navigationsroute mit besonderer Wachsamkeit gegenüber Wetter, Signalen und der Verkehrsdichte anderer Schiffe.
Betrieb von Fischereigeräten Sicherheit der Stabilität des Schiffes während der Crew beim Herablassen oder Einholen von schweren Netzen/Fischereigeräten.
Umweltschutz Verantwortung der Schiffscrew, die Vorschriften zur Vermeidung von Meeresverschmutzung durch Fischereirückstände einzuhalten.
Müdigkeitsmanagement Zeitmanagement der operativen Aufgaben für Fischer/Crew zur Minimierung des Risikos von Arbeitsunfällen aufgrund schwerer Ermüdung.